Impressum

Inhaberin:

Gabi Schafhäutle

Häuslegarten 1

78315 Radolfzell am Bodensee

Tel. 07732 / 13757

E-Mail: info(at)fewo-seestern-radolfzell.de

 

 

 

 

 

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Wir widersprechen jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe unserer Daten. 

 

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Der Urheber räumt Ihnen ganz konkret das Nutzungsrecht ein, sich eine private Kopie für persönliche Zwecke anzufertigen. Nicht berechtigt sind Sie dagegen, die Materialien zu verändern und/oder weiter zu geben oder gar selbst zu veröffentlichen. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, liegen die Urheberrechte für Texte und Bilder bei der Familie Schafhäutle. 

 

Verantwortlicher i.S.d. Presserechts

Gabriele Schafhäutle

 

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Widerrufsbelehrung

In § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist geregelt, dass das Widerrufsrecht nicht für Dienstleistungen wie z. B. die Unterbringung eines Gastes gilt.

Bei Reiseverträgen hat der Reisende im Regelfall kein Widerrufsrecht. Der Gast ist insbesondere im Reiserecht nur durch sein Recht zu Stornierung bzw. Rücktritt geschützt und sollte bei der Buchung nicht unüberlegt handeln. Weitere informationen finden Sie in unseren AGBs. 

 

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber in Radolfzell am Bodensee

1. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

2. Vertragsschluss 

2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und ergänzenden Informationen wie Klassifizierungserläuterungen, soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung (sein Vertragsangebot) 5 Werktage gebunden. 

2.2. Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. 

2.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. 

2.4. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der Inhaberin der Ferienwohnungen Seestern herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden. 

2.5. Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Auftraggeber, Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese/dieser, nicht der einzelne Teilnehmer, soweit nicht etwas anderes mit dem Gastgeber vereinbart wird.

 

3. Zahlung 

3.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu bezahlen. 

3.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen. 

3.3. Zahlungen mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich. 

3.4. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu belasten.

 

4. Rücktritt und Nichtanreise 

4.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. 

4.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. 

4.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 

4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung der Kurtaxe: Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% 

4.5. Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 

4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 

4.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

 

5. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber 

5.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Ferienwohnungen Seestern erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. 

5.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. 

5.3. Für die Mitnahme von Haustieren gilt: 

a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig. 

b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. 

c) Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen. 

d) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 7 dieser Bedingungen.

 

6. Haftungsbeschränkung 

Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 

 

7. Verjährung 

7.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastgeber aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

7.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. 

7.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist 

7.4. Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

8. Rechtswahl und Gerichtsstand 

8.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, und dem Gastgeber findet bei Verträgen mit Gastgebern in Deutschland ausschließlich deutsches Recht, bei Verträgen mit Gastgebern in der Schweiz ausschließlich Schweizer Recht, Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 

8.2. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen. 

8.3. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in dem Land haben, in dem die Unterkunft gelegen ist oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart. 

8.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.